Bericht von der Jahreshauptversammlung 2024
von Patrick Kunde
Liebe Mitglieder,
bitte entschuldigt zuallererst die Verspätung dieses Berichts. An unserer Jahreshauptversammlung am 03.04.2024 konnten wir 36 Mitglieder (< 10% aller Mitglieder) begrüßen. Die Vorstandschaft berichtete über die zunehmende Zahl an Austritten sowie anstehende Projekte, wie diverse Veranstaltungen aber auch eine mögliche Erneuerung der Flutlichtanlage, um die Nachhaltigkeit zu steigern und die Betriebskosten langfristig zu senken. Daneben wurde noch ein Dank an alle Sponsoren und Gönner des ASV ausgesprochen – ohne die aber vor allem ohne Euch, unsere Mitglieder, geht es nicht.
Die Versammlung hat ein neues Beitragsmodell ab 2025 beschlossen. Damit wollen wir finanziell attraktiver werden, auch die Kosten besser verteilen und vorallem die Zahl der Austritte reduzieren.
Erwachsene | Kinder1) / Studenten2) / Rentner3) | inaktiv | |
Grundbeitrag | 70,00 € | 50,00 € | |
Fußball | 100,00 € | 50,00 € | 20,00 € |
Gymnastik | 50,00 € | 20,00 € | 20,00 € |
Volleyball | 50,00 € | 20,00 € | 20,00 € |
2) Studenten werden max. bis zum 27. Lebensjahr entsprechend eingruppiert (Immatrikulationsbescheinigung alle 2 Semester erforderlich)
3) Rentner werden spätestens ab dem 65. Lebensjahr entsprechend eingruppiert
Im weiteren Verlauf wurde eine Satzungsänderung beschlossen:
bisherige Fassung | neue Fassung | |
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§ 1 1.3 | Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung von 1977 und zwar insbesondere durch die Pflege und Förderung des Amateursportes. Zu diesem Zweck stellt der Verein seinen Mitgliedern sein gesamtes Vermögen, wie Sportanlagen und Baulichkeiten zur Verfügung. | Zweck des Vereins ist die Förderung des Sports. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der §§ 51 ff. der Abgabenordnung oder der jeweils gültigen Gemeinnützigkeitsverordnung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen im Rahmen von Abteilungen für Fußball und Gymnastik. |
§ 6 6.1.4 | Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch die Vorstandschaft mittels Veröffentlichung entweder
| Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt durch die Vorstandschaft mittels Veröffentlichung entweder
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§ 6 6.2.1 | Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus: Dem Vorstand, bestehend aus 1. und 2. Vorsitzenden, dem Hauptkassier, dem stellvertretenden Hauptkassier und dem Schriftführer, sowie der erweiterten Vorstandschaft bestehend aus dem/der stellvertretenden Kassier(erin)
| Die Vorstandschaft setzt sich zusammen aus: Dem Vorstand, bestehend aus 1. und 2. Vorsitzenden, dem Kassier, dem Schriftführer sowie bis zu 3 Beisitzern. |
Im Zuge dessen bitten wir euch, uns über mitgliederverwaltung@asv-weinzierlein.de eure aktuelle Emailadresse mitzuteilen. Wir werden die Emailadresse nur dazu nutzen, euch die Einladung zur Jahreshauptversammlung zukommen zu lassen. Auch hier gehen wir einen nachhaltigen Weg und verschicken diese kosteneffizient künftig auf elektronischen Wegen und hängen sie zudem am Vereinsheim aus.
Als Vorstände wurden Karl-Heinz Helmer und Kathrin Weiß, Frank Loidold sowie Bernd Hiltl bestätigt. Bernd Hiltl fungiert aber gemäß Satzungsänderung künftig als Beisitzer ebenso wie Lucas Schmutzer und Patrick Kunde, beide neugewählt. Neue Hauptkassiererin ist Laura Weiß und damit ebenfalls ein neu im Vorstand.
Wir danken allen Anwesenden für ihr Kommen und Vertrauen in die Arbeit des Vorstands.
Im Zuge der Transparenz wollen wir noch mitteilen, dass der Veranstalter vom Musikfestival Insolvenz beantragt hat – dies haben wir in Eigenrecherche erst erfahren. Wir, als ASV Weinzierlein-Wintersdorf 1950 e.V., prüfen aktuell Ansprüche auf ausstehende Forderungen.
Die Vorstandschaft